Rümpfe, die während der ganzen Saison im Wasser bleiben, müssen zum Schutz vor Bewuchs mit Antifouling behandelt werden. Ein Überblick über die Gesetzgebung und bewährte Methoden.

Text: Vincent Gillioz

Antifouling-Anstriche verhindern, dass sich Algen, Mikroorganismen und tierischer Bewuchs wie Muscheln am Rumpf festsetzen und diesen beschädigen. Dazu werden Biozide eingesetzt, die grundsätzlich in der Umwelt zu finden sind. Lange waren zinnorganische Verbindungen ein Bestandteil der Antifouling-Anstriche. 1988 wurden sie in der Schweiz und den EU-Ländern verboten, da sie sich nur schwer biologisch abbauen lassen und für zahlreiche lebende Organismen schädlich sind.

Noch immer enthalten die meisten Antifouling-Produkte Biozide, zinnorganische Verbindungen hingegen wurden durch Kupfer und andere chemische Substanzen ersetzt. Immer häufiger werden zudem Schmiermittel verwendet, manchmal als Zusatz zu Bioziden. Je nach Verwendungszweck und -häufigkeit des Bootes erfüllen sie durchaus ihren Zweck.

Was Sie wissen sollten

Es wird unterschieden zwischen selbstschleifendem bzw. selbstpolierendem und Hart- Antifouling. Ersteres enthält lösliche Harze und Biozide, die die behandelten Flächen vor Bewuchs schützen. Die Bindemittel werden durch Reibung mit dem Wasser freigegeben, sodass stets eine saubere, aktive Schutzschicht bleibt. Selbstpolierendes Antifouling eignet sich besonders für regelmässig gesegelte Polyesterboote, weniger hingegen für Boote, dir nur selten bewegt werden, da sich die Wirkstoffe durch die fehlende Reibung nicht lösen können. Auch auf schnellen Motorbooten macht dieses Antifouling nicht viel Sinn, da die Schutzschicht zu schnell abgenutzt wird und schon nach wenigen Fahrten erneuert werden muss.

Hart-Antifouling besteht meist aus unlöslichen, mechanisch stark belastbaren Harzen, die verhindern, dass sich Algen und Muscheln festsetzen. Durch seine Abriebfestigkeit bietet es einen hohen Schutz und ist farbbeständiger. Hart-Antifouling kommt vor allem bei Regattabooten und schnellen Motorbooten zum Einsatz. Zur Erneuerung kann es nicht wie beim selbstpolierenden Antifouling einfach überstrichen werden. Vielmehr muss die Farbe vor dem Neuauftrag abgeschliffen oder abgetragen werden, was natürlich deutlich aufwendiger ist. Beim wohl meistverkauften VC17 handelt es sich weder um Hartnoch um selbstpolierendes Antifouling, sondern um ein dünnschichtiges Antifouling mit Teflon-Zusatz, das eine glatte, harte Haftoberfläche bildet und sich mit der Zeit abnützt.

Kevin Piccand

Was sagt das Gesetz?

Seit 2005 gilt für Biozide in der Schweiz wie in der EU ein zweistufiges Bewilligungsverfahren. Dabei werden zunächst die Wirkstoffe der Biozid-Produkte genehmigt oder zumindest zur Genehmigung angemeldet. Die Schweiz hat die Prüfungsverfahren der EU gestützt auf das «Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen» übernommen. Wenn alle in einem Biozidprodukt enthaltenen Wirkstoffe geprüft und für gesetzeskonform erklärt wurden, kann der Hersteller bei der zuständigen Behörde ein gut dokumentiertes Gesuch für die Produktzulassung einreichen. Antifouling gehört zur Klasse 21 der Biozide, für die in den letzten fünf Jahren zehn Wirkstoffe genehmigt wurden. Drei weitere werden derzeit geprüft.

Privatpersonen können Antifouling-Produkte in kleinen Mengen, in der Regel in 750-ml-Dosen, kaufen. Berufliche Endverbraucher erhalten auch grössere Mengen wie 5-Liter-Eimer, benötigen dazu allerdings eine Bewilligung, die ihre Sachkenntnis bestätigt. Beziehen Sie Antifouling nie im Ausland und achten Sie darauf, dass auf dem Etikett eine CHZN- oder CH-20yy-Nummer steht, d.h. das Produkt in der Schweiz zugelassen ist. In den meisten Geschäften sind Biozidprodukte nicht in Selbstbedienung zu haben, sondern werden im Hinblick auf eine sachgemässe Verwendung nur nach vorheriger Beratung herausgegeben.

Regeln beachten

Rumpfarbeiten können Menschen und Umwelt belasten. Wer sie nicht einem Profi anvertraut, sondern selbst Hand anlegt, muss besondere Vorsicht walten lassen. Ganz wichtig ist eine Schutzmaske, damit man beim Abschleifen keine giftigen Stoffe einatmet. Der eigenen Gesundheit und der Umwelt zuliebe ist beim Trockenschleifen eine Absaugvorrichtung ein Muss. Wer nass schleift, sollt dies an einem Ort tun, an dem eine Spaltanlage vorhanden ist und keine giftigen Stoffe entweichen können. Offizielle Serviceplätze neben Krananlagen sind stets mit solchen Vorrichtungen ausgestattet.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfiehlt, Antifouling-Arbeiten von Fachpersonen durchführen zu lassen, da sie einerseits das richtige Material besitzen und andererseits die Gesetze kennen, und wenn möglich zugunsten mechanischer oder Antihaft-Methoden auf chemische Produkte verzichten. Schweden hat die Verwendung von Bioziden in Süssgewässern bereits 1995 untersagt.
In der Schweiz sind solche Verbote allein schon aus Klimagründen nicht denkbar, sie zeigen aber, dass es Alternativen gibt. Seit einigen Jahren sind im Handel biozidfreie Antifouling-Produkte auf Silikonund Hydrogelbasis erhältlich. Die bisherigen Tests waren vielversprechend, das Auftragen ist allerdings ziemlich mühsam und heikel und setzt sorgfältiges Arbeiten voraus. Der relativ hohe Preis wird durch die lange Lebensdauer von bis zu fünf Jahren wettgemacht. In der Schweiz hat man kaum Erfahrung mit den neuen Produkten, doch angesichts der Entwicklung der Gesetzgebung und dem zunehmenden Umweltbewusstsein der Segler könnten sie sich früher oder später auch auf unseren Seen durchsetzen.

S. Aubord